Nach EuGH-Urteil: Bundesnetzagentur genehmigt Trassenentgelte neu – Nahverkehr wird teurer

Die Bundesnetzagentur hat die Trassenentgelte für das Bahnnetz neu genehmigt. Nach einem EuGH-Urteil steigen die Entgelte im Schienenpersonennahverkehr, während Fern- und Güterverkehr von niedrigeren Trassenpreisen profitieren.

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Die Bundesnetzagentur hat die im Dezember 2025 erteilte Genehmigung für die Trassenentgelte des Trassenpreissystems 2026 der DB InfraGO AG und der DB RegioNetz Infrastruktur (RNI) GmbH aufgehoben und neu genehmigt. Das geht aus einer Mitteilung der Behörde hervor. Hintergrund ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), das die bisherige Trassenpreisbremse für den Schienenpersonennahverkehr (SPNV) für unionsrechtswidrig erklärt hatte. Die neuen Entgelte verschieben die Kosten zulasten des Nahverkehrs und entlasten den Fern- und Güterverkehr.

Nach Angaben der Bundesnetzagentur steigen die Trassenentgelte bei der DB InfraGO für den Nahverkehr um neun Prozent. Gleichzeitig sinken sie für den Fernverkehr um 17 Prozent und für den Güterverkehr um zwölf Prozent. Bei der DB RegioNetz Infrastruktur fallen die Änderungen mit plus elf Prozent im Nahverkehr sowie minus 18 Prozent im Fernverkehr und minus 14 Prozent im Güterverkehr ähnlich aus.

Trassenpreisbremse unvereinbar mit Europarecht

Die bisherige Trassenpreisbremse hatte die jährlichen Preissteigerungen im Nahverkehr unabhängig von den tatsächlichen Infrastrukturkosten begrenzt. Dadurch mussten nach Angaben der Bundesnetzagentur gestiegene Kosten der DB InfraGO überwiegend vom Fern- und Güterverkehr getragen werden. Gegen diese Regelung hatten mehrere Eisenbahnverkehrsunternehmen sowie die DB InfraGO geklagt. Der EuGH erklärte die Preisbremse mit Urteil vom 19. März für unvereinbar mit dem Unionsrecht.

Laut der Bundesnetzagentur wird der Schienenpersonennahverkehr durch die Neuregelung mit rund 400 Millionen Euro zusätzlich belastet. Fern- und Güterverkehr würden im gleichen Umfang entlastet. Die Abrechnung der neuen Trassenentgelte sowie rückwirkende Rechnungskorrekturen sollen unmittelbar zwischen den Eisenbahnverkehrsunternehmen beziehungsweise sonstigen Zugangsberechtigten und den Infrastrukturbetreibern erfolgen. Über eine mögliche Aufhebung und Neugenehmigung der Trassenentgelte für das Trassenpreissystem 2025 will die Bundesnetzagentur nach eigenen Angaben später in diesem Jahr entscheiden.

Höhere Ticketpreise im Nahverkehr drohen

Sollten Bund und Länder keine Möglichkeit finden, die Mehrkosten für die Verkehrsunternehmen abzufedern, dürften diese neben einer Reduzierung des Angebots auch mit weiter steigenden Ticketpreisen reagieren. Der Regionalverkehr leidet seit Jahren bereits unter stark gestiegenen Energie-, Kraftstoff- und Personalkosten. Die Ticketpreise sind vielerorts bereits deutlich gestiegen. Auch das Deutschlandticket-Abo wurde deutlich teurer. Die Bundesregierung arbeitet generell an einer Reform des Trassenpreissystems.

Güterbahnen-Verband: Kein Anlass zur Euphorie

Die Güterverkehrsbranche bekomme damit „eine Verschnaufpause – mehr nicht“, erklärte Oliver Smock, Senior Referent des Verbands Die Güterbahnen. Schon kurz vor Weihnachten würden für Schienengüterverkehr und verladende Wirtschaft erneut steigende Trassenpreise drohen, warnte er. „Mit ihrem heutigen Beschluss hat die Bundesnetzagentur einen der gravierendsten Fehler im Trassenpreissystem gegen erhebliche Widerstände korrigiert. Das war die notwendige Medizin, ist aber keine Heilung. Umso unverständlicher ist, dass das Bundesverkehrsministerium bis heute keinen belastbaren Reformvorschlag für eine verlässliche und wettbewerbsfähige Schienenmaut vorgelegt hat“, so Smock.

EVN