Güterzug kollidiert mit Steinbrocken | 66-Jähriger von Stadtbahn erfasst | Herrenloser Koffer am Bahnhof

Ein Stein auf einer Bahnstrecke, ein schwerer Stadtbahnunfall in Stuttgart und ein herrenloser Koffer am Hamburger Hauptbahnhof haben Einsatzkräfte der Polizei am Donnerstag und Freitag beschäftigt. In Stuttgart wurde ein Mann lebensgefährlich verletzt.

+++ Gelsenkirchen: Steinbrocken auf Gleis führt zu Kollision +++

Am Freitagnachmittag ist ein Güterzug zwischen Westerholt und Gelsenkirchen-Buer mit einem Gegenstand auf dem Gleis kollidiert. Der Lokführer meldete den Vorfall gegen 15.50 Uhr. Einsatzkräfte fanden nach der Sperrung der Strecke einen etwa 50 Zentimeter großen Steinbrocken. Er soll vermutlich vorsätzlich dort abgelegt worden sein. Am Zug entstand geringer Sachschaden, der Gleiskörper blieb unbeschädigt. Verletzt wurde niemand. Die Polizei ermittelt wegen des Verdachts eines gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr.

+++ Stuttgart: 66-Jähriger von Stadtbahn erfasst und lebensgefährlich verletzt +++

Am Freitagabend ist ein 66-Jähriger im Stuttgarter Stadtbezirk Weilimdorf von einer Stadtbahn erfasst und lebensgefährlich verletzt worden. Nach Angaben der Polizei betrat der Mann trotz Warnsignals die Gleise, als die Bahn an einer Haltestelle einfuhr. Der Rettungsdienst brachte ihn in ein Krankenhaus. Fahrgäste der Stadtbahn blieben unverletzt. Der Stadtbahnverkehr wurde für rund zwei Stunden eingestellt.

+++ Hamburg: Herrenloser Koffer löst Einsatz von Entschärfern aus +++

Am Donnerstag hat ein an einen Pfeiler angeschlossener Koffer am Hamburger Hauptbahnhof einen größeren Polizeieinsatz ausgelöst. Der Koffer stand auf dem Bahnsteig zu den Gleisen 11 und 12. Nachdem der Besitzer nicht ermittelt werden konnte, wurden die Entschärfer der Bundespolizei hinzugezogen. Der Bahnsteigbereich wurde geräumt und die Gleise gesperrt. Die Untersuchung ergab, dass der Koffer ungefährlich war und lediglich Reisegepäck enthielt. Die Einsatzmaßnahmen endeten gegen 14.34 Uhr. Am Nachmittag meldete sich ein 20-Jähriger als Besitzer. Die Bundespolizei belehrte ihn unter anderem über eine mögliche Kostenpflicht des Einsatzes.

EVN