Rechtsausschuss lehnt Entkriminalisierung von Schwarzfahren ab

Der Rechtsausschuss des Bundestages hat Gesetzentwürfe zur Entkriminalisierung des Fahrens ohne Fahrschein abgelehnt. Eine abschließende Beratung im Bundestagsplenum folgt noch.

Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz des Deutschen Bundestages hat Gesetzentwürfe zur Entkriminalisierung des Fahrens ohne Fahrschein am Mittwoch abgelehnt. Die Vorlagen der Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke sahen vor, den Straftatbestand „Erschleichen von Leistungen“ (§ 265a) aus dem Strafgesetzbuch zu streichen. Die Ablehnung erfolgte mit Stimmen von CDU/CSU, SPD und AfD. In der Debatte verwiesen Befürworter auf den hohen Aufwand für die Justiz bei der Verfolgung entsprechender Delikte. Die abschließende Beratung im Bundestagsplenum ist für diesen Donnerstag vorgesehen.

Vertreter der SPD signalisierten grundsätzliches Verständnis für das Anliegen, kündigten jedoch weitere Beratungen innerhalb der Koalition an. Erst kürzlich hatte auch Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) eine mögliche Reform zur Entkriminalisierung des Schwarzfahrens in Aussicht gestellt.

EVN