Am Samstag (28. Juli) gegen 10 Uhr hat die Bundespolizei am Bahnhof in Rosenheim nach Personen gesucht, die mit einem Güterzug nach Deutschland eingereist waren. Insgesamt wurden sieben Migranten in Gewahrsam genommen. Unter den Afrikanern waren auch eine Schwangere und ein Minderjähriger.
Nach Angaben der Bundespolizei beobachtete ein Reisender vom Bahnsteig aus, wie mehrere Migranten von einem Güterzug kletterten. Der Zeuge informierte einen Bahnmitarbeiter über das Geschehen, der wiederum sofort die Bundespolizei alarmierte. Der Zug, der mit Lkw-Aufliegern beladen war und von Italien aus nach Deutschland fuhr, hatte einen vorübergehenden Halt in Rosenheim. Über die Notfallleitstelle der Deutschen Bahn wurde aufgrund der nicht auszuschließenden Lebensgefahr unverzüglich veranlasst, dass der Strom in den Oberleitungen abgeschaltet und der Zugverkehr am Rosenheimer Bahnhof vorübergehend eingestellt wurde. Vor Ort suchten Beamte der Bundespolizei den gesamten Bahnhofsbereich sowie dessen Umfeld ab. Ein Polizeihubschrauber der Bundespolizei-Fliegerstaffel Oberschleißheim unterstützte bei der rund zweistündigen Suchaktion aus der Luft. Letztlich wurden sieben Migranten festgestellt, die mit dem Güterzug über die deutsch-österreichische Grenze gefahren waren. Ordnungsgemäß ausweisen konnten sie sich nicht.
Ersten Erkenntnissen zufolge waren die Afrikaner über eine aufgeschnittene Plane in einen geladenen Lkw-Auflieger gelangt. Bei den aufgegriffenen Personen handelte es sich laut Bundespolizei um einen Guineer und sechs nigerianische Staatsangehörige, darunter ein Minderjähriger und eine Schwangere. Die Frau wurde vorsorglich ins Krankenhaus eingeliefert, konnte dort aber bald wieder entlassen werden. Der Guineer wurde nach Abschluss der erforderlichen polizeilichen Maßnahmen an eine Aufnahmestelle für Flüchtlinge weitergeleitet. Für die Nigerianer ist der Aufenthalt in Deutschland hingegen nur von kurzer Dauer. Im Rahmen der bundespolizeilichen Befragung mittels Dolmetscher konnten sie keine Gründe, die auf ein Interesse an Schutz oder Asyl hingedeutet hätten, geltend machen. Daher wurde ihnen die Einreise verweigert.
red/BPol