Bahnstrecke (Foto: berggeist007 / pixelio.de)

Teures Baumfällen: 9.000 Euro Strafe wegen gefährlichem Eingriff in den Bahnverkehr

Symbolbild: Waldgrundstücke an einer Bahnstrecke. (Foto: berggeist007 / pixelio.de)
Symbolbild: Waldgrundstücke an einer Bahnstrecke. (Foto: berggeist007 / pixelio.de)

Zwei Männer, denen bei Baumfällarbeiten im Oktober letzten Jahres eine rund 25 m hohe Fichte in den Gleisbereich gestürzt war, wurden – wie kürzlich bekannt wurde – vom Amtsgericht Ebersberg wegen fahrlässigem gefährlichen Eingriff in den Bahnverkehr zu empfindlichen Geldstrafen verurteilt.


Am 17. Oktober 2015 fällten zwei Männer im Alter von 49 und 50 Jahren in einem Waldgrundstück in Baldham Bäume. Nachdem sie bereits mehrere Nutzhölzer gefällt hatten, drehte sich gegen 14:45 Uhr eine frisch geschlagene Fichte, für die Männer überraschend, nicht parallel zu den Gleisanlagen, sondern stürzte stattdessen auf die Lärmschutzmauer. Die Baumkrone durchschlug daraufhin die Oberleitung. Der Stamm brach und kam mit Teilen auf den Gleisen zum Liegen. Als der Triebfahrzeugführer einer kurz darauf herannahenden S-Bahn (S4 Richtung Geltendorf) die Gefahr erkannte, leitete er eine Schnellbremsung ein. Die mit rund 110 Stundenkilometern schnelle S-Bahn kam – wie die Auswertung des „Bahn-Fahrtenschreibers“ ergab – erst 399 Meter nach Einleitung der Schnellbremsung zum Stehen. Glücklicherweise schob das Triebfahrzeug den rund 30 cm dicken Nadelbaum zur Seite und entgleiste nicht. In der S-Bahn wurde auch niemand verletzt. Bei dem Unfall entstand der Deutschen Bahn ein Sachschaden von rund 23.000 Euro.

Die beiden Männer wurden, wie es in einer Meldung der Bundespolizei heißt, bereits am 12. Februar vom Amtsgericht Ebersberg zu einer Geldstrafe von je 4.500 Euro verurteilt.

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