Ludwigshafen: DB beginnt mit Bestandsaufnahme zum passiven Schallschutz

Symbolbild: Ein ICE 3 auf einer Hochgeschwindigkeitsstrecke. (Foto: © Uwe Miethe / DB AG)
Symbolbild: Ein ICE 3 auf einer Hochgeschwindigkeitsstrecke. (Foto: © Uwe Miethe / DB AG)

Die Deutsche Bahn beginnt mit der Bestandsaufnahme zum passiven Schallschutz in Ludwigshafen. Dabei sollen Schallschutzfenster und -lüfter eine deutliche Besserung der Lärmsituation bringen. Haus- und Wohnungseigentümer entscheiden über die Teilnahme am Programm.


Wie die Deutsche Bahn mitteilt, wurden in Abstimmung mit der Stadtverwaltung Ludwigshafen im Rahmen des Programms „Lärmsanierung an bestehenden Schienenwegen des Bundes“ in den Stadtteilen Rheingönheim und Mundenheim nahezu 300 Gebäude und Wohnungen ermittelt, die den zulässigen Lärmgrenzwert überschreiten und vor 1974 erbaut wurden. Somit sind diese Häuser nach den gültigen Richtlinien zur Lärmsanierung förderfähig für passiven Schallschutz, z.B. den Einbau von Schallschutzfenstern. Bis 2018 werden die Maßnahmen zum passiven Schallschutz in Ludwigshafen durchgeführt.

In den nächsten Tagen sollen die betroffenen Eigentümer durch ein beauftragtes Ingenieurbüro die erforderlichen Unterlagen erhalten, um ihre Teilnahme am Programm anzumelden. Nach Antwort wird zur Beurteilung der Lärmsituation in den Wohnräumen ein Vor-Ort-Termin vereinbart. Als Resultat erhalten die Eigentümer anschließend eine schalltechnische Objektbeurteilung kostenlos zugeschickt. Auf dieser Basis entscheidet der Eigentümer über eine mögliche Realisierung. Der Bund übernimmt 75 Prozent der förderfähigen Kosten.

Auf dem 33.500 Kilometer langen Streckennetz der Bahn sind 3.700 Kilometer besonders durch Schienenlärm belastet. Seit 1999 wurden 1.475 Kilometer besonders lärmbelasteter Strecken saniert, 1.110 Ortslagen wurden abgeschlossen, dafür wurden rund 600 Kilometer Schallschutzwände errichtet und in 55.000 Wohnungen Schallschutzfenster eingebaut. Hierfür wurden über eine Milliarde Euro an Bundesmitteln und Mittel der DB ausgegeben.

Bei der Lärmsanierung handelt es sich um eine freiwillige Leistung des Bundes. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Durchführung. Gefördert werden neben Lärmschutzwänden auch schalldichte Fenster und Lüfter an Gebäuden entlang von Bahnstrecken. In Einzelfällen werden auch Dämmungen der Außenfassaden und Dächer teilfinanziert. Der Eigenanteil von einem Viertel der Kosten ist vom Eigentümer zu tragen, da die Maßnahmen immer mit einer Wertsteigerung des Objekts verbunden sind.

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