- Zug- oder Kleinwagenfahrten, die in ein gesperrtes Gleis der freien Strecke eingelassen werden
Sperrfahrten sind Zug- oder Kleinwagenfahrten, die in ein gesperrtes Gleis der freien Strecke eingelassen werden. Die zugelassene Geschwindigkeit von Sperrfahrten liegt zwischen 20 und höchstens 50 km/h, wenn die Spitze des Zuges durch einen Triebfahrzeugführer besetzt ist – andernfalls bei höchstens 10 km/h.
Letzte Aktualisierung: 25.06.2016