Am gestrigen Donnerstag veranstaltete die S-Bahn München parallel zum „Blitz-Marathon“ der Polizei auf deutschen Straßen einen „Prüf-Marathon“ in ihren Zügen. Wir haben bei der Pressestelle nachgefragt, ob dabei mehr „Schwarzfahrer“ als an normalen Tagen erwischt wurden.
Auf Nachfrage von Bahnblogstelle verriet ein Bahnsprecher, dass man intern vereinbart habe, keine „Fangzahlen“ vom gestrigen „Prüf-Marathon“ (Bahnblogstelle berichtete) zu nennen.
„Insgesamt dürfte der Anteil der Fahrgäste ohne gültigen Fahrschein aber gestern geringer gewesen sein als an anderen Tagen“, sagte ein Bahnsprecher gegenüber Bahnblogstelle. „Bei vergleichbaren Kontrollen Ende letzten Jahres war etwa jeder 40igste Fahrgast ohne gültigen Fahrschein. Diese Quote war gestern geringer, sicherlich nicht zuletzt deshalb, weil der ‚Prüf-Marathon‘ über die Medien angekündigt worden war.“
Da die eingesetzten Kontrolleure wie angekündigt nur in den S-Bahn-Zügen Fahrscheinkontrollen durchgeführt haben, wurden keine Personen ohne Bahnsteig-Ticket angetroffen, so die Pressestelle der Bahn. Denn die S-Bahn München wies im Vorfeld des „Prüf-Marathons“ auch darauf hin, dass im MVV-Gebiet bereits zum Betreten der gekennzeichneten Bahnsteigbereiche ein gültiges Ticket notwendig ist. Wer nicht mit dem Zug fahren will, sondern stattdessen nur jemanden abholen möchte, benötigt eine Bahnsteigkarte zum Preis von 40 Cent, die nach der Entwertung für eine Stunde gültig ist.
Wie der Bahnsprecher ergänzte, „wurden die Kontrollen von den Fahrgästen ausdrücklich begrüßt. Bei den Fahrgästen ohne gültigen Fahrschein sah die Reaktion verständlicherweise meistens anders aus.“
Abschließend möchte die Deutsche Bahn darauf hinweisen, dass nicht alle Fahrgäste, die ohne gültigen Fahrschein angetroffen werden, unehrliche Schwarzfahrer sind. Manche haben vielleicht einfach ihre Monats- oder Jahreskarte vergessen. Wenn sie ihre personengebundene Zeitkarte nachträglich vorzeigen können, wird nur eine Bearbeitungsgebühr von 7 Euro, aber kein erhöhtes Beförderungsentgelt erhoben, so die Bahn. Sicherlich gibt es auch Fahrgäste, die einfach das Stempeln vergessen haben. Wer einmalig ohne gültigen Fahrausweis unterwegs ist und seine Fahrberechtigung nicht nachträglich vorzeigen kann, zahlt das erhöhte Beförderungsentgelt, kommt aber ohne Anzeige davon. Die Deutsche Bahn weist darauf hin, dass bei Fahrgästen, die zum dritten Mal auffallen, allerdings von absichtlichem Erschleichen einer Dienstleistung ausgegangen werden muss. Solche „Schwarzen Schafe“ müssen dann mit einer Anzeige rechnen.