Rangierunfall in Salzburg bremst Güterverkehr aus

Infolge eines Rangierunfalls kommt es am Verschiebebahnhof Salzburg-Gnigl zu tagelangen Einschränkungen im Schienengüterverkehr. Es gibt Auswirkungen bis nach Deutschland.

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Nach einer Rangierentgleisung am Verschiebebahnhof Salzburg-Gnigl kommt es zu spürbaren Beeinträchtigungen im Schienengüterverkehr. Wie eine Sprecherin der Österreichischen Bundesbahnen (ÖBB) auf Nachfrage gegenüber Bahnblogstelle mitteilte, seien bei Verschubtätigkeiten am Montagnachmittag gegen 14.30 Uhr zwei leere Güterwagen entgleist. Verletzt worden sei niemand, die Ursache sei noch unklar. Da bei dem Vorfall die Oberleitung beschädigt wurde, habe diese im gesamten Bahnhofsbereich abgeschaltet werden müssen.

Von der Sperrung sind sämtliche Güterzüge betroffen, die den Verschiebebahnhof Salzburg-Gnigl oder dessen Einfahrgruppe passieren oder dort enden. Aktuell seien sechs Güterzüge von Rückhaltemaßnahmen direkt im Bereich Gnigl betroffen. Die Eisenbahnverkehrsunternehmen seien bzw. würden laufend informiert.

Um drohende Stauungen auf den Zulaufstrecken zu verhindern, stimmten sich ÖBB Infrastruktur und die DB InfraGO im Zusammenhang mit der Entgleisung laufend eng ab, hieß es. Zusätzliche Herausforderungen durch einen Rückstau würden nicht erwartet, da eine sogenannte Annahmemaßnahme erlassen worden sei. Diese bewirkt laut Mitteilung, dass betroffene Züge bereits im Ausgangsbahnhof nicht zur Beförderung angenommen würden und somit keinen Rückstau vor dem gesperrten Abschnitt verursachen könnten. Die ÖBB Rail Cargo Group stehe zudem mit ihren Kunden in Kontakt und setze alles daran, die Auswirkungen unter anderem durch Umleitungen so gering wie möglich zu halten.

Die Aufräum- und Instandsetzungsarbeiten liefen laut ÖBB auf Hochtouren. Die Bundesbahnen gehen davon aus, dass der Verschiebebahnhof ab Mittwochabend kommender Woche (19. August) wieder vollumfänglich zur Verfügung steht.

Der Nah- und Fernverkehr von und nach Salzburg Hauptbahnhof ist laut der Sprecherin von der Störung nicht betroffen, geringfügige Einschränkungen bzw. Verspätungen könnten jedoch nicht ausgeschlossen werden.

EVN