Alkoholverbot an Hauptbahnhöfen wird ausgeweitet: Nach Köln folgt Saarbrücken

Die Bahn verschärft ihre Hausordnung: Nach Köln gilt bald auch in Saarbrücken ein Alkoholkonsumverbot im Hauptbahnhof. Ziel ist ein höheres Sicherheitsgefühl für Reisende und mehr Ordnung in stark frequentierten Bahnhöfen.

Die Deutsche Bahn (DB) weitet das Alkoholkonsumverbot an großen Bahnhöfen aus. Bereits seit Anfang April gilt ein entsprechendes Verbot im Kölner Hauptbahnhof, ab dem 1. Mai 2026 folgt der Hauptbahnhof Saarbrücken. Hintergrund sind laut DB Rückmeldungen von Reisenden, die sich mehr Sicherheit und Ruhe wünschen.

Das Verbot untersagt den Konsum von Alkohol sowie das Mitführen von Getränken, die zum Verzehr im Bahnhof bestimmt sind. Ausnahmen gelten für verschlossene Waren aus Einkäufen sowie für gastronomische Betriebe innerhalb der Bahnhöfe, in denen Alkohol weiterhin erlaubt bleibt.

Die Umsetzung erfolgt nach Angaben der DB „mit Augenmaß“. Zunächst sollen Reisende durch Hinweise, Durchsagen und Personal informiert werden. Bei Verstößen drohen Platzverweise, im Wiederholungsfall auch Hausverbote.

In Saarbrücken wird das Maßnahmenpaket zusätzlich durch sogenannte Bahnhofsläufer ergänzt, die durch Präsenz und direkte Ansprache zur Verbesserung des Sicherheitsgefühls beitragen und bei sozialen Problemlagen unterstützen sollen.

Die Maßnahmen sind Teil eines bundesweiten Sofortprogramms für mehr Sicherheit und Sauberkeit an Bahnhöfen. Dazu zählen unter anderem verstärkte Sicherheitspräsenz an stark frequentierten Standorten sowie häufigere Reinigungen. Ziel ist es, den Aufenthalt für Fahrgäste spürbar angenehmer zu gestalten.

EVN