Hund am Bahnhof ausgesetzt | Warnung vor Gefahren im Gleis | Haft nach Schwarzfahrt

Ein ausgesetzter Dackel wird im Kasseler Hauptbahnhof versorgt. In Trier warnt die Bundespolizei nach einem gefährlichen Vorfall vor dem Betreten von Gleisen. In Dessau-Roßlau muss ein mehrfacher Schwarzfahrer eine Ersatzfreiheitsstrafe antreten.

+++ Kassel: Dackel im Hauptbahnhof ausgesetzt +++

Im Kasseler Hauptbahnhof ist ein älterer Rauhaardackel ausgesetzt worden. Polizeibeamte fanden den Hund unter einer Bank, mit einer kurzen Leine angebunden. Der Dackel war mit zwei Decken und Futter zurückgelassen worden. Nach Auswertung der Videoüberwachung ergaben sich Hinweise auf zwei Verdächtige; eine Frau wurde identifiziert. Da zunächst keine andere Unterbringungsmöglichkeit bestand, versorgte die Bundespolizei den Hund über Nacht. Am Mittwoch wurde er an das Veterinäramt übergeben. Nach Angaben der Polizei geht es dem Tier gut. Gegen das Paar wird wegen des Verdachts eines Verstoßes gegen tierschutzrechtliche Vorschriften ermittelt.

+++ Trier: Bundespolizei warnt vor Gefahren im Gleisbereich +++

Die Bundespolizei Trier warnt vor dem Betreten von Gleisanlagen und reagiert damit auf wiederholte gefährliche Situationen im Bereich Trier-West. Jugendliche sollen zuletzt Gegenstände wie Rucksäcke oder Schulranzen in die Gleise geworfen haben. Um diese zurückzuholen, betraten Betroffene anschließend den Gefahrenbereich. Am Montag konnte eine Schülerin den Gleisbereich nur knapp vor einem einfahrenden Zug wieder verlassen. Der Lokführer gab nach Angaben der Bundespolizei einen Achtungspfiff ab. Die Beamten wiesen darauf hin, dass Gleisanlagen nicht betreten oder überquert werden dürfen.

+++ Dessau-Roßlau: Wiederholter Schwarzfahrer muss ins Gefängnis +++

Ein 24-Jähriger ist am Mittwoch nach einer erneuten Fahrt ohne gültigen Fahrschein am Dessauer Hauptbahnhof festgenommen worden. Der Mann war gegen 9.55 Uhr mit einem Zug von Roßlau nach Dessau gefahren und konnte dem Zugbegleiter kein Ticket vorzeigen. Bei der anschließenden Kontrolle stellten Bundespolizisten einen Vollstreckungshaftbefehl fest. Der Mann war bereits im Juni 2025 wegen Erschleichens von Leistungen zu einer Geldstrafe von 450 Euro beziehungsweise einer Ersatzfreiheitsstrafe verurteilt worden. Da er die geforderte Summe nicht vollständig bezahlen konnte und eine Ladung zum Haftantritt nicht befolgt hatte, wurde er festgenommen. Den haftabwendenden Betrag von 390 Euro konnte er nicht aufbringen. Er wurde zur Verbüßung einer 13-tägigen Ersatzfreiheitsstrafe in eine Justizvollzugsanstalt gebracht. Zudem wurde erneut Anzeige wegen Erschleichens von Leistungen erstattet.

EVN