Die Bundesregierung hat den Bericht zur Vorplanung der Elektrifizierung der Bahnstrecke Mühldorf–Landshut vorgelegt. Das Projekt soll den Güter- und Nahverkehr stärken, eine Elektrifizierungslücke in Ostbayern schließen und als wichtige Ausweichroute den Knoten München entlasten.
Die Bundesregierung hat den Bericht zur Vorplanung und frühen Öffentlichkeitsbeteiligung für die Elektrifizierung der 53,7 Kilometer langen Bahnstrecke Mühldorf–Landshut veröffentlicht. Den Angaben zufolge soll das Vorhaben eine durchgehende elektrische Güterverbindung schaffen und zugleich den umweltfreundlichen elektrischen Betrieb im Schienenpersonennahverkehr auf der Strecke ermöglichen. Perspektivisch dient die Trasse auch als Entlastung für die Nord-Süd-Hauptachse (über Nürnberg Richtung Salzburg) sowie für den Bahnknoten München.
Das Projekt ist Teil des Projektbündels „ABS München–Landshut–Obertraubling–Regensburg–Marktredwitz–Hof“, für das im Rahmen der Bedarfsplanüberprüfung ein Nutzen-Kosten-Verhältnis von 1,6 ermittelt wurde.
Vorgesehen sind laut Bahn unter anderem die Ausstattung der eingleisigen Strecke mit Oberleitungen, moderne elektronische Stellwerke sowie die Vorbereitung auf das Zugsicherungssystem ETCS Level 2 mit Signalen. Zudem sollen Bahnübergänge angepasst und neun Kreuzungen verkehrstechnisch überprüft werden. Im Bahnhof Rohrbach (Oberbayern) ist eine Spurplanänderung geplant, um Geschwindigkeiten von bis zu 120 km/h zu ermöglichen und die Anschlusssicherheit in den Knotenbahnhöfen zu verbessern. Durch den Einsatz elektrischer Triebfahrzeuge sollen Anwohnende künftig von leiseren und emissionsfreien Zügen profitieren.
Laut der Bundesregierung wurden im Rahmen der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung keine zusätzlichen Forderungen erhoben; das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) hält die von der DB InfraGO vorgelegte Vorzugsvariante vorbehaltlich des Planfeststellungsverfahrens für geeignet und wirtschaftlich. Den Angaben zufolge könnte 2030 der Bau beginnen, 2033 wäre dann die Inbetriebnahme geplant. Im kommenden Jahr sollen aber zunächst die Planfeststellungsunterlagen beim EBA eingereicht werden.

EVN
