BEG startet Ausschreibung für Nürnberger S-Bahn ab Ende 2030

Für den künftigen Betrieb der Nürnberger S-Bahn haben die BEG und das baden-württembergische Verkehrsministerium die europaweite Ausschreibung gestartet. Der neue Verkehrsvertrag soll ab Ende 2030 für 14 Jahre gelten.

Die Bayerische Eisenbahngesellschaft (BEG) hat gemeinsam mit dem Verkehrsministerium Baden-Württemberg das Vergabeverfahren „S-Bahn Nürnberg 2031+“ gestartet. Gesucht wird ein Eisenbahnverkehrsunternehmen, das die S-Bahn-Linien im Großraum Nürnberg von Dezember 2030 bis Dezember 2044 betreibt. Der Auftrag umfasst rund 8,3 Millionen Zugkilometer pro Jahr. Der Zuschlag soll voraussichtlich im ersten Quartal 2027 erfolgen.

Erstmals erfolgt die Ausschreibung der Nürnberger S-Bahn länderübergreifend gemeinsam mit Baden-Württemberg. Hintergrund ist die Verlängerung des Netzes ins baden-württembergische Crailsheim, die bereits im laufenden Verkehrsvertrag umgesetzt wurde. Derzeit betreibt DB Regio die S-Bahn-Leistungen im Raum Nürnberg.

Der Umfang der ausgeschriebenen Verkehrsleistungen entspricht weitgehend dem heutigen Angebot, allerdings sind punktuelle Verbesserungen vorgesehen. So soll auf der Linie S4 zwischen Ansbach und Crailsheim künftig ein erweitertes Fahrtenangebot bereitgestellt werden. Zudem planen die Aufgabenträger höhere Kapazitäten an Wochenenden: Viele S-Bahnen sollen künftig von Freitagabend bis Sonntagabend mit zwei Zugteilen verkehren, um das Platzangebot für Fahrgäste zu erhöhen.

Eine wesentliche Änderung betrifft die Linie S5 zwischen Nürnberg Hauptbahnhof und Allersberg. Diese soll künftig nur noch während der Hauptverkehrszeiten verkehren. Grund ist die geplante Verdichtung des Regionalexpresses RE 1 zwischen Nürnberg, Ingolstadt und München auf einen Stundentakt ab Ende 2028. In der Hauptverkehrszeit soll dadurch ein Halbstundentakt zwischen Nürnberg und Allersberg entstehen.

Die BEG betont zudem hohe Anforderungen an Betriebs- und Servicequalität. Pünktlichkeit, Zugausfälle, Sauberkeit, technische Funktionalität und Fahrgastinformation werden eng überwacht. Bei Nichterfüllung drohen Strafzahlungen, während überdurchschnittliche Leistungen finanziell belohnt werden.

EVN