Einen stärkeren Schutz des Nahverkehrs auf stark belasteten Bahnstrecken fordert der Bundesverband SchienenNahverkehr. Hintergrund sind mögliche Trassenkonflikte durch zusätzliche Fernverkehrsanbieter, die aus Sicht des Verbandes den SPNV gefährden könnten.
Der Bundesverband SchienenNahverkehr (BSN) fordert einen besseren Schutz des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) vor möglichen Verdrängungseffekten durch zusätzliche Fernverkehrsangebote auf stark ausgelasteten Bahnstrecken. Anlass ist nach Angaben des Verbandes die zunehmende Konkurrenz um Trassenkapazitäten, insbesondere durch neue Anbieter im Fernverkehr wie das italienische Bahnunternehmen Italo.
Nach Darstellung des Verbandes dient der vertaktete Nah- und Regionalverkehr der öffentlichen Daseinsvorsorge und müsse deshalb bei Engpässen im Schienennetz prioritär behandelt werden. Insbesondere auf hoch frequentierten Strecken zwischen Ballungsräumen könnten zusätzliche Fernverkehrsverbindungen zu Konflikten bei der Vergabe von Fahrplantrassen führen.
Der Verband verweist darauf, dass nach den derzeit geltenden Regelungen des Eisenbahnregulierungsgesetzes (ERegG) im Konfliktfall häufig jene Verkehrsangebote bevorzugt würden, die höhere Trassenentgelte generieren. Da Fernverkehrszüge in der Regel längere Laufwege aufweisen und entsprechend höhere Gebühren zahlen, bestehe die Gefahr, dass Nahverkehrsangebote verdrängt werden.
Zugleich betont der Bundesverband, dass das Gesetz mit § 52 ERegG eine Möglichkeit vorsieht, vertaktete und in Anschlussbeziehungen eingebundene SPNV-Verkehre gezielt zu schützen. Der Infrastrukturbetreiber DB InfraGO nutze diese Spielräume bislang jedoch nicht ausreichend, kritisiert der Verband. Gefordert wird daher eine entsprechende Verankerung von Vorrangregelungen in den Netznutzungsbedingungen.
Der Bundesverband SchienenNahverkehr verweist zudem auf die Bedeutung des Wettbewerbs im Nahverkehr, der nach eigenen Angaben in den vergangenen zwei Jahrzehnten zu deutlichen Fahrgastzuwächsen geführt habe. Mehr Wettbewerb im Fernverkehr werde grundsätzlich nicht abgelehnt, dürfe jedoch aus Sicht des Verbandes nicht zulasten eines verlässlichen Nahverkehrsangebots gehen.
EVN
