Verschiedene Vorfälle im Bahnverkehr haben in den vergangenen Tagen Polizeieinsätze ausgelöst. Neben einem schweren Unfall kam es zu einer Bedrohung mit einem Messer sowie zur Inhaftierung eines mehrfach auffälligen Schwarzfahrers.
+++ Kiel: Mann stürzt von Bahnbrücke +++
In Kiel ist ein 43-jähriger Mann am Sonntagabend von einer Bahnbrücke in den Gleisbereich gestürzt und hat sich dabei schwer verletzt. Der Vorfall ereignete sich am Sonntagabend im Bereich eines Gewerbegebiets. Der Mann erlitt mutmaßlich einen Beinbruch und musste von Rettungskräften versorgt werden. Der Bahnverkehr wurde vorübergehend eingestellt und konnte nach rund 20 Minuten wieder aufgenommen werden. Der Verunfallte verhielt sich zunächst unkooperativ und wurde schließlich unter Polizeibegleitung in ein Krankenhaus gebracht. (Quelle: Bundespolizei)
+++ Nürnberg: Mann bedroht Bahnmitarbeiterin mit Messer +++
Am Nürnberger Hauptbahnhof hat ein 54-Jähriger am Montagnachmittag eine Mitarbeiterin der Deutschen Bahn mit einem Messer bedroht. Der alkoholisierte Mann hatte zuvor die Ausstellung eines neuen Tickets verlangt, ohne einen gültigen Fahrschein vorlegen zu können. Nachdem ihm dies verweigert wurde, legte er ein Messer auf den Tresen und äußerte Drohungen. Er flüchtete zunächst, konnte jedoch kurz darauf von der Bundespolizei festgenommen werden. Verletzt wurde niemand. Gegen den polizeibekannten Mann wird unter anderem wegen Bedrohung und Nötigung ermittelt. (Quelle: dpa/Bundespolizei)
+++ Nürnberg/Ingolstadt: Wiederholt ohne Ticket unterwegs – Untersuchungshaft +++
Am Sonntagabend ist ein 28-jähriger Mann innerhalb weniger Stunden gleich zweimal ohne gültigen Fahrschein in ICE-Zügen aufgegriffen worden. Nachdem er zunächst am Nürnberger Hauptbahnhof kontrolliert und wieder entlassen worden war, wurde er kurz darauf erneut ohne Ticket im Zug festgestellt und in Ingolstadt festgenommen. Ein Haftrichter ordnete Untersuchungshaft an. Der Mann sitzt inzwischen in der Justizvollzugsanstalt Nürnberg. Gegen ihn lag zudem bereits eine Fahndung wegen Erschleichens von Leistungen vor. (Quelle: Bundespolizei)
EVN
