MÜNSTER | Das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht in Münster hat mit einem Urteil die Notwendigkeit für den Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs betont. Der Anwohner einer neuen Stadtbahnlinie in Düsseldorf hatte gegen den Bau geklagt.
Die neue Linie soll vom Freiligrathplatz nahe des Messegeländes im Norden der Stadt bis zum Flughafen Düsseldorf führen. Das OVG wies die Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss der Bezirksregierung Düsseldorf aus dem Jahr 2019 ab, wie das Gericht am Donnerstag mitteilte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Kläger kann Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig einlegen.
Mit dem Bau der neuen Linie wird das bestehende Netz in der Landeshauptstadt erweitert. Die Planung dafür sei gerechtfertigt, sagte der 20. Senat des OVG in seiner Urteilsbegründung. Die Planung entspräche den Zielen des Personenbeförderungsgesetzes und des ÖPNV-Gesetzes. “Außerdem ist das Vorhaben vernünftigerweise geboten. Es trägt zur Steigerung der Leistungsfähigkeit und Attraktivität des ÖPNV bei”, heißt es in der Mitteilung. Fehler in der Planung, auch bei den Schutzmaßnahmen für die Anwohner, konnte das Gericht nicht entdecken. Eindeutig bessere Varianten für die Streckenführung hätten sich nicht ergeben.
dpa