Zug

[ abgekürzt: Z ]


  • Einzeln oder als Einheit verkehrende Triebfahrzeuge mit oder ohne Wagenzug die als Zugfahrt verkehren können

Allgemeines  [1]

Züge sind aus Regelfahrzeugen bestehende, durch Maschinenkraft bewegte Schienenfahrzeuge, die als Zugfahrt verkehren können. Geeignete Nebenfahrzeuge dürfen wie Züge behandelt oder in Züge eingestellt werden. Das Eisenbahnverkehrsunternehmen gibt dem Zugpersonal bekannt, welche Nebenfahrzeuge für Züge geeignet sind.

Züge sind:

  • einzeln fahrende Triebfahrzeuge oder
  • Einheiten, die zusammengesetzt sein können aus arbeitenden Triebfahrzeugen oder
  • Einheiten, die zusammengesetzt sein können aus arbeitenden Triebfahrzeugen und dem Wagenzug, in den Wagen oder nicht arbeitende Triebfahrzeuge eingestellt sind.

Quellennachweise:

  1. § 34 Abs. 1 EBO

Letzte Aktualisierung: 06.07.2016