Ein Fahrgastausschluss, körperlicher Widerstand und Ermittlungen gegen einen Sicherheitsmitarbeiter: Was ist im ICE 905 am 13. Oktober wirklich passiert? Jetzt kommen widersprüchliche Aussagen ans Licht. DB Sicherheit schildert den Vorfall anders als die Pressestelle der Deutschen Bahn.
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Die DB Sicherheit hat den Ablauf einer eskalierten Ticketkontrolle im ICE 905 am 13. Oktober anders dargestellt als bislang bekannt. Aus Sicht der Bahntochter hätten die Mitarbeiter keinen Fehler gemacht. Das geht aus einem Antwortschreiben des Kundendialogs im Namen der DB Sicherheit vom 23. Oktober an einen Augenzeugen hervor, der den Vorfall gefilmt hatte. Demnach informierte die Zugchefin das Sicherheitspersonal in Lichtenfels über einen Reisenden ohne gültigen Fahrausweis, der zudem die Vorlage seines Personalausweises verweigert habe. Das Antwortschreiben liegt unserer Redaktion vor. Damit wird auch bestätigt, dass eine „fehlende BahnCard zum Ticket“ ursächlich für den Vorfall war.
Nach Darstellung der DB Sicherheit habe die Zugchefin einen Fahrgastausschluss ausgesprochen und auch die Bundespolizei zur Unterstützung gerufen. Als der ICE in Bamberg hielt, hätten die Mitarbeiter den schlafenden Fahrgast geweckt und mehrfach aufgefordert, den Zug zu verlassen. Weil er sich geweigert habe, hätten sie versucht, ihn zur Durchsetzung des Hausrechts „mittels einfacher körperlicher Gewalt“ aus dem Zug zu führen. Dabei habe der Reisende Widerstand geleistet und sich an Gegenständen und Sitzen festgehalten.
Erst nach dem Eintreffen der Bundespolizei und einer erneuten Aufforderung durch die Beamten habe der Fahrgast den ICE eigenständig verlassen. Nach Angaben der DB Sicherheit sei er anschließend zur Dienststelle mitgenommen worden, weil gegen ihn Anzeige wegen Erschleichens von Leistungen erstattet worden sei, hieß es im Schreiben.
Widersprüche zu Bahn-Pressestelle und Bundespolizei
Diese Darstellung steht im Widerspruch zur bisherigen Stellungnahme der Deutschen Bahn. Die Pressestelle hatte das Verhalten eines Sicherheitsmitarbeiters bedauert. „Für das Verhalten des Sicherheitsmitarbeiters in dieser Situation können wir uns nur entschuldigen. Es entspricht nicht dem regulären Vorgehen bei Fahrausweiskontrollen, bei denen Dokumente nicht vorliegen“, hatte eine Bahnsprecherin vor wenigen Tagen auf Nachfrage von Bahnblogstelle mitgeteilt. Da Fernverkehrstickets personalisiert seien, müssten Reisende auf Nachfrage einen Lichtbildausweis vorzeigen. „Beim Versuch, den Fahrgast der Bundespolizei zur Feststellung der Personalien zu übergeben, sind die Mitarbeiter aus unserer Sicht zu weit gegangen. Das war auch nicht im Sinne der DB“, so die Sprecherin damals weiter.
DB Sicherheit widerspricht mit dem Antwortschreiben auch Aussagen der Bundespolizeiinspektion Würzburg. „Beim betroffenen Fahrgast führten die Beamten der Bundespolizei eine Identitätsfeststellung durch“, hatte ein Bundespolizeisprecher auf Anfrage mitgeteilt. Mögliche Ermittlungen gegen den Fahrgast – wie vom Kundendialog jetzt dargestellt – bestätigte die Bundespolizei in der damaligen Antwort nicht. Auf die polizeilichen Ermittlungen gegen den Sicherheitsmitarbeiter geht das Schreiben von DB Sicherheit nicht ein.
Aufgrund des deutlichen Widerspruchs hat unsere Redaktion die Pressestelle der Deutschen Bahn erneut um eine Stellungnahme gebeten. Eine Antwort liegt bisher nicht vor.

EVN
