[ abgekürzt: OB ]
- Bereich in Nebengleisen mit ortsgestellten Weichen und Gleissperren, in dem ausschließlich rangiert wird;
- Bedienung erfolgt durch das Rangierpersonal
Allgemeines [1][2]
Ein Ortsstellbereich ist ein Bereich in Nebengleisen mit ortsgestellten Weichen und ortsgestellten Gleissperren, in dem ausschließlich rangiert wird. Die Weichen und Gleissperren werden einzeln ggf. in Gruppen (elektrischer Antrieb) umgestellt. Die Bedienung der Fahrwegelemente erfolgt durch das Rangierpersonal selbst. Zug- und Rangierstraßen, wie in einem Stellwerksbereich, sind nicht vorhanden.
Ein für eine Rangierfahrt Halt gebietendes Signal begrenzt Ortsstellbereiche nach außen. Der Übergang von einem Stellwerksbereich in einen beginnenden Ortsstellbereich kann durch ein dazugehöriges Orientierungszeichen, eine weiße rechteckige Tafel mit der Aufschrift „OB“, gekennzeichnet sein.
Quellennachweise:
- Ril 482.8001 Abschn. 1 – gültig ab 09.12.2012
- Ril 301.9001 Abschn. 15 – gültig ab 09.12.2012
Letzte Aktualisierung: 09.07.2016