- Gleis, das der Betriebsführung dient (durchgehende Hauptgleise und sonstige Hauptgleise)
Allgemeines [1]
Als Betriebsführungsgleise werden durchgehende Hauptgleise sowie sonstige Hauptgleise (bspw. Überholungsgleise und Kreuzungsgleise) bezeichnet.
Nebengleise gehören nicht zu den Betriebsführungsgleisen.
Quellennachweise:
- Ril 420.02 Abschn. 2 Glossar/„Betriebsführungsgleise“ – gültig 08.06.2014
Letzte Aktualisierung: 16.05.2016