Betriebsführungsgleis


  • Gleis, das der Betriebsführung dient (durchgehende Hauptgleise und sonstige Hauptgleise)

Allgemeines  [1]

Als Betriebsführungsgleise werden durchgehende Hauptgleise sowie sonstige Hauptgleise (bspw. Überholungsgleise und Kreuzungsgleise) bezeichnet.

Nebengleise gehören nicht zu den Betriebsführungsgleisen.


Quellennachweise:

  1. Ril 420.02 Abschn. 2 Glossar/„Betriebsführungsgleise“ – gültig 08.06.2014

Letzte Aktualisierung: 16.05.2016