Fahrgäste des Nahverkehrs in Teilen des Rheinlandes müssen sich am Freitag Alternativen zur Fahrt mit Stadtbahnen und Bussen suchen. Verdi kündigt neue Warnstreiks im kommunalen Nahverkehr an.
In Köln, Bonn und Monheim müssen Fahrgäste an diesem Freitag (6. März) mit massiven Einschränkungen im kommunalen Nahverkehr rechnen. Die Gewerkschaft Verdi ruft die Beschäftigten der Kölner Verkehrs-Betriebe (KVB), der Stadtwerke Bonn sowie der Bahnen der Stadt Monheim zu einem ganztägigen, regionalen Warnstreik auf, wie eine Sprecherin mitteilte.
Verdi geht davon aus, dass in den betroffenen Unternehmen am Freitag von der frühesten bis zur spätesten Schicht keine Busse und Bahnen fahren werden. S-Bahnen und Regionalzüge sind hingegen nicht betroffen.
Warum werden Verkehrsbetriebe bestreikt?
Die zweite Verhandlungsrunde für die etwa 30.000 Beschäftigten in rund 30 kommunalen Verkehrsbetrieben in Nordrhein-Westfalen ist am Dienstag (3. März) in Bochum ohne eine Einigung zu Ende gegangen. Verdi NRW will die wöchentliche Arbeitszeit von 39 auf 37 Stunden bei vollem Lohnausgleich verkürzen. Die Ruhezeit zwischen zwei Schichten soll von 10 auf 11 Stunden erhöht werden. Der Zuschlag für Sonntagsarbeit soll von 25 Prozent des Stundenentgelts auf mindestens 40 Prozent steigen, fordert Verdi NRW.
Arbeitgeber halten Forderungen für überzogen
Der Kommunale Arbeitgeberverband Nordrhein-Westfalen wirft Verdi seit Wochen vor, die Augen vor der desolaten Finanzlage der Verkehrsbetriebe zu verschließen. Die Tarif- und Entgeltbedingungen hätten sich schon deutlich verbessert, der Nahverkehr biete bereits jetzt attraktive Arbeitsplätze. Würde man den Forderungen nachkommen, müsse voraussichtlich an vielen Stellen verstärkt etwa über die Einstellung von Linien, längere Takte und die Vergabe von Beförderungen ans private Busgewerbe nachgedacht werden.
Schulpflicht besteht
Das NRW-Schulministerium hatte bei vorangegangenen Warnstreiks im Nahverkehr darauf hingewiesen, dass Schulpflicht besteht: “Bei im Vorfeld angekündigten Ereignissen wie einem Streik des öffentlichen Nahverkehrs besteht die Verpflichtung zur Teilnahme am Unterricht auch weiterhin.”
dpa / EVN
