Am Sonntag sorgte eine Gleisläuferin, die sich bei Streckenkilometer 8,3 zwischen Friedrichsfelde Ost und Springpfuhl im Gleisbereich aufhielt, für Schrecksekunden bei einem Lokführer der Berliner S-Bahn.
Der Aufenthalt innerhalb der Gleise ist nicht gestattet, es sei denn, dass dies zur Erfüllung amtlicher Aufgaben erforderlich oder im Rahmen eines Nutzungsverhältnisses zugelassen worden ist, so ist es in § 62 Abs. 2 der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO) zu lesen. Das gilt auch für die Gleisläuferin vom vergangenen Sonntag!
Wie der Beliner Kurier berichtet, hat ein Lokführer der Berliner S-Bahn auf der Linie S 75 die Szene von seinem Führerstand aus gefilmt.
„Ich habe heute fast eine Spaziergängerin überfahren“, schreibt er, berichtet die Zeitung. „Die Frau lief mir im Gleis entgegen und erst kurz vor dem Zug ist sie an die Seite gegangen.“
Nach ihrem leichtsinnigen „Spaziergang“ wurde die Gleisläuferin von der Bundespolizei festgenommen.
http://www.youtube.com/watch?v=r7YNHZWVUGQ
(red)