Nach dem Urteil des Verwaltungsgerichts Köln will die italienische Bahngesellschaft Italo weiterhin ab 2028 in den deutschen Fernverkehr einsteigen. Das Gericht hatte eine Wettbewerbsklausel der Bundesnetzagentur für rechtswidrig erklärt.
Das Verwaltungsgericht Köln hat im Eilverfahren den Beschluss der Bundesnetzagentur, der den Schienennetzbetreiber DB InfraGO zu einer Wettbewerbsklausel verpflichtet hätte, gekippt. Die italienische Bahngesellschaft Italo Group zeigt sich zuversichtlich, dennoch in den deutschen Markt einzutreten. Man habe das Urteil zur Kenntnis genommen und warte auf die Veröffentlichung der Urteilsbegründung, teilte das Unternehmen mit, wie die Rheinische Post (Freitagsausgabe) berichtet.
„Wir halten an unserem Ziel fest, in den deutschen Fernverkehrsmarkt einzutreten. Italo hat die erforderlichen Investitionen für die Beschaffung und Wartung der neuen Zugflotte getätigt, treibt alle vorbereitenden Maßnahmen für den Markteintritt planmäßig voran und ist entschlossen, ab 2028 wirksamen Wettbewerb im deutschen Markt einzuführen“, so das Unternehmen weiter.
Das Gericht hatte an diesem Donnerstag geurteilt, dass der Schienennetzbetreiber der Deutschen Bahn Wettbewerbern im Fernverkehr auf hochbelasteten Strecken doch nicht mindestens ein Viertel der Kapazitäten freiräumen muss. Damit erklärte das Gericht den Beschluss der Bundesnetzagentur für rechtswidrig.
Italo drängt in den deutschen Markt und stockt seine Flotte entsprechend auf: Im Sommer besiegelte das Unternehmen einen Großauftrag im Volumen von 3,6 Milliarden Euro bei Siemens Mobility. Italo kauft 26 Züge des Typs Velaro mit der Option auf 14 weitere. Der Auftrag umfasst neben dem Kauf der Züge auch die Ausbildung von Personal und ein 30 Jahre andauerndes Service-Agreement. Gebaut werden die Züge in Krefeld.

EVN / dts Nachrichtenagentur
