Menschenrechtsgericht weist Gewerkschaftsklagen gegen Tarifeinheitsgesetz ab


STRAßBURG | Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg hat die Klage von mehreren Gewerkschaften gegen das deutsche Tarifeinheitsgesetz am Dienstag abgewiesen.

Das Gesetz sieht vor, dass in einem Unternehmen mit zwei Gewerkschaften nur der Tarifvertrag der mitgliederstärkeren Arbeitnehmervertretung angewendet wird. „Ein Betrieb – ein Tarifvertrag“ wird dieser Grundsatz genannt. Kleinere Gewerkschaften wie die Ärztevertretung Marburger Bund und die Lokführergewerkschaft GDL fürchteten eine Schwächung ihrer Position und beklagten einen Verstoß gegen das Recht, sich in Gewerkschaften zusammenzuschließen.

Das hat jedoch nach dem Bundesverfassungsgericht nun auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) zurückgewiesen. Ein Verstoß gegen die Menschenrechtskonvention sei nicht ersichtlich, da den kleineren Gewerkschaften noch andere Rechte blieben, wie zum Beispiel Tarifverhandlungen oder Streiks, teilten die Richter mit.


dpa | Foto: GDL