FRANKFURT AM MAIN | Beim Kauf eines Tickets der Deutschen Bahn im Internet verlangt das Unternehmen die Anrede “Herr” oder “Frau”. Für Menschen, die sich keinem der beiden Geschlechter zuordnen, gibt es keine Auswahl. Das muss die Bahn nach einem Gerichtsurteil nun bald ändern.
Das Oberlandesgericht Frankfurt verpflichtet die Deutsche Bahn (DB), von Januar 2023 an eine geschlechtsneutrale Ansprache von Kunden bei Fahrkartenbuchungen im Internet zu gewährleisten. Geklagt hatte eine Person, die sich weder dem weiblichen noch dem männlichen Geschlecht zuordnet. Das Gericht entschied am Dienstag, der Bahnkonzern habe es ab dem 1. Januar 2023 zu unterlassen, “die klagende Person nicht-binärer Geschlechtszugehörigkeit dadurch zu diskriminieren, dass diese bei der Nutzung von Angeboten des Unternehmens zwingend eine Anrede als Herr oder Frau angeben muss”.
Da sich das Online-Buchungssystem nicht nur an die klagende Person richtet, muss die Bahn es nun umstellen, wie eine Sprecherin des Oberlandesgerichts (OLG) erläuterte. Weil dies eine technische Umstellung erforderlich macht, wurde der Bahn eine Frist bis zum Jahresende eingeräumt. Das OLG-Urteil ist nicht anfechtbar
Die individuelle Kommunikation mit der klagenden Person muss die Bahn der Entscheidung zufolge umgehend umstellen. Das OLG sprach der klagenden Person zudem eine Entschädigung von 1000 Euro zu. Die klagende Person habe infolge der Verletzung des Benachteiligungsverbots einen immateriellen Schaden erlitten, begründet das Gericht. Sie erlebe “die Zuschreibung von Männlichkeit” seitens der Beklagten als Angriff auf die eigene Person, welche zu deutlichen psychischen Belastungen führe.
Im konkreten Fall ging es um die Buchung einer Fahrkarte der Deutschen Bahn von Berlin nach Braunschweig über das Internet. Sowohl bei der Registrierung als auch beim Kauf gab es nur die Auswahl “Herr” oder “Frau”. Ohne diese Zuordnung war ein Fahrkartenkauf nicht möglich. Die als “Herr” angesprochene Person des nicht-binären Geschlechts hatte daraufhin Klage wegen Diskriminierung eingereicht. Das Landgericht Frankfurt hatte der Klage in erster Instanz inhaltlich stattgegeben, aber eine Entschädigung verweigert.
Die Geschäftsführerin des Büros zur Umsetzung von Gleichbehandlung, Vera Egenberger, äußerte zu dem OLG-Urteil: “Dass das Gericht nun eine Entschädigung anerkennt, ist folgerichtig und führt nun hoffentlich dazu, dass die DB nicht erst Ende 2023 ihre Webseite umstellt, sondern wie vom Gericht nun gefordert spätestens bis zum 1.1.2023, sonst droht ein hohes Ordnungsgeld.”