- Von Bahnhöfen auf die freie Strecke übergehende Fahrten nach Fahrplan
Zugfahrten sind von Bahnhöfen auf die freie Strecke übergehende Fahrten von Zügen nach Fahrplan. Sie verkehren dabei auf technisch gesicherten Fahrwegen. Die signaltechnische Sicherung der Strecken wird durch die Leit- und Sicherungstechnik – gesteuert aus Stellwerken und Betriebszentralen – gewährleistet.
Vor der Durchführung einer Zugfahrt hat das Eisenbahnverkehrsunternehmen, dass die Verkehrsleistung anbietet, beim Eisenbahninfrastrukturbetreiber eine Fahrplantrasse zu bestellen, um die jeweilige Strecke die zur Erbringung der Zugfahrt nötig ist, nutzen zu können.
Die maximal zulässige Geschwindigkeit einer Zugfahrt, sofern sie nicht durch andere Umstände und Anordnungen davon abweicht, wird vorgegeben und begrenzt durch:
- die Fahrplangeschwindigkeit und
- die Signalgeschwindigkeit bzw. die Sollgeschwindigkeit einer Führerraumsignalisierung sowie
- die zugelassene Höchstgeschwindigkeit des Zuges.
Unterscheidung in der Art der Zugfahrt
- signalgeführte Zugfahrt
- anzeigegeführte Zugfahrt
- Zugfahrt im Zugleitbetrieb (ZLB)
Letzte Aktualisierung: 21.08.2016