- Triebfahrzeuge und Wagen, die den Vorgaben der EBO entsprechen und als Züge verkehren können
Allgemeines [1]
Regelfahrzeuge sind Fahrzeuge, die anders als Nebenfahrzeuge den Bauvorschriften der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO) entsprechen müssen. Ein wesentliches Merkmal von Regelfahrzeugen ist, dass sie in Züge eingestellt werden oder, wenn sie einen Antrieb besitzen, selbst als Zug verkehren dürfen.
Zu Regelfahrzeugen zählen
- Triebfahrzeuge und
- Wagen.
Quellennachweise:
- § 18 Abs. 1 und 2 EBO
Letzte Aktualisierung: 08.07.2016