PEPSi-Prinzip


  • Grundprinzip zur Fahrwegssicherung für Zugfahrten

Allgemeines  [1]

Das sogenannte PEPSi-Prinzip ist das Grundprinzip zur Fahrwegsicherung für Zugfahrten. Es umfasst alle Vorbereitungen für die Zulassung einer Zugfahrt, ausgenommen der Fahrtstellung eines Hauptsignals, von der freien Strecke in eine Betriebsstelle (z.B. einen Bahnhof)

Die Abkürzung PEPSi steht für:

  • Prüfen der Zulässigkeit einer einzustellenden Fahrstraße
  • Einstellen der Fahrstraße nach den Verschlussunterlagen
  • Prüfen des Freiseins des Fahrweges
  • Sichern des Fahrwegs und der Fahrstraße

Bei der Ausfahrt aus einer Betriebsstelle auf die freie Strecke sind zudem noch weitere Aspekte zu beachten.


Quellennachweise:

  1. Anita Hausmann, Dirk H. Enders; DB-Fachbuch “Grundlagen des Bahnbetriebs” 2. Auflage, BFV Bahn Fachverlag, 2007, Seite 268

Letzte Aktualisierung: 07.09.2016