[ abgekürzt: HGV-Zug ]
- Zug, der mit mindestens 190 km/h verkehren kann
Allgemeines [1]
Als Hochgeschwindigkeitszüge werden Züge bezeichnet, die mit Geschwindigkeiten von mindestens 190 km/h verkehren können. Die technische Spezifikation für die Interoperabilität (TSI) definiert zwei Klassen von Hochgeschwindigkeitszügen:
- Klasse 1: Schienenfahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit von größer oder gleich 250 km/h;
- Klasse 2: Schienenfahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit von mindestens 190 km/h, jedoch unter 250 km/h
Der Hochgeschwindigkeitsverkehr mit Geschwindigkeiten von 200 km/h und mehr findet auf speziellen Schnellfahrstrecken statt.
Quellennachweise:
Letzte Aktualisierung: 11.07.2016