Hochgeschwindigkeitsverkehr

[ abgekürzt: HGV ]


  • Zugfahrten mit Geschwindigkeiten von mindestens 200 km/h auf speziell dafür eingerichteten Schnellfahrstrecken

Der Hochgeschwindigkeitsverkehr umfasst Zugfahrten von Triebwagen und -zügen oder dafür geeigneten lokbespannten Zügen mit einer Spitzengeschwindigkeit von mindestens 200 km/h (siehe Hochgeschwindigkeitszüge) auf speziell dafür gebauten/umgebauten Schnellfahrstrecken.


Letzte Aktualisierung: 11.07.2016