- Signaltechnische Einrichtungen, die Fahrten auf Fahrstraßen gegen Fahrzeugbewegungen schützen
Allgemeines [1]
Flankenschutzeinrichtungen sind signaltechnische Einrichtungen, die dem Flankenschutz dienen und Fahrten auf Fahrstraßen gegen Fahrzeugbewegungen schützen.
Zu den Flankenschutzeinrichtungen gehören:
- Weichen,
- Gleissperren,
- Sperrsignale,
- Hauptsignale ohne Signal Zs 103,
- Signale Ra 11 (DS 301) mit Lichtsignal Sh 1, sofern technisch ausgeschlossen ist, dass das Signal Sh 1 erteilt werden kann, solange das Wartezeichen als Flankenschutz für eine Zugfahrt dient, und
- Signale Ra 11a (DV 301).
Quellennachweise:
- Ril 408.0101A01 „Flankenschutzeinrichtungen“ – gültig ab 13.12.2015
Letzte Aktualisierung: 10.07.2016