[ abgekürzt: Fa ]
- Sichtbares Zeichen an einem Hauptsignal, dass den Beginn oder die Fortsetzung einer Zugfahrt erlaubt
Als Fahrtstellung wird ein sichtbares Zeichen an einem Hauptsignal bezeichnet, das anzeigt, dass der zuständige Fahrdienstleiter der Fahrt eines Zuges zugestimmt hat. Aus der Fahrtstellung eines Hauptsignals kann zusätzlich ein Auftrag LZB-Fahrt oder eine ETCS-Fahrterlaubnis in der ETCS-Betriebsart FS abgeleitet werden.
– Gilt nur für Zugfahrten –
Die Fahrtstellung am Hauptsignal gilt nur für Zugfahrten, nicht für Rangierfahrten!
Letzte Aktualisierung: 21.08.2016