Wagen


  • Regelfahrzeug ohne Antrieb

Allgemeines  [1]

Wagen sind Regelfahrzeuge, die keinen eigenen Antrieb besitzen. Sie werden gemäß § 18 Abs. 5 EBO eingeteilt in

  • Reisezugwagen und
  • Güterwagen.

Angetriebene Wagen, z.B. Triebwagen, gehören zu Triebfahrzeugen.


Quellennachweise:

  1. § 18 Abs. 2 und 5 EBO

Letzte Aktualisierung: 05.07.2016