- Regelfahrzeug ohne Antrieb
Allgemeines [1]
Wagen sind Regelfahrzeuge, die keinen eigenen Antrieb besitzen. Sie werden gemäß § 18 Abs. 5 EBO eingeteilt in
- Reisezugwagen und
- Güterwagen.
Angetriebene Wagen, z.B. Triebwagen, gehören zu Triebfahrzeugen.
Quellennachweise:
- § 18 Abs. 2 und 5 EBO
Letzte Aktualisierung: 05.07.2016