- Hauptsignal kann ohne Signalabhängigkeit auf Fahrt gebracht werden, wenn bestimmte Regeln eingehalten werden
Allgemeines [1]
Eine aufgehobene Signalabhängigkeit ist in den folgenden Fällen gegeben:
- Ein Hauptsignal kann in Fahrtstellung gebracht werden und eine Fachkraft hat im Arbeits- und Störungsbuch die Abhängigkeit für aufgehoben erklärt.
- Ein Hauptsignal kann in Fahrtstellung gestellt werden und die Zungen- oder Herzstückverschlüsse von Weichen wirken nicht ordnungsgemäß.
Quellennachweise:
- Ril 408.0101A01 „Aufgehobene Signalabhängigkeit“ – gültig ab 13.12.2015
Letzte Aktualisierung: 15.05.2016