Die DB InfraGO geht gerichtlich gegen die Festlegung der Trassenpreise 2027 vor. Das Unternehmen hält die Vorgaben der Bundesnetzagentur für wirtschaftlich problematisch und sieht Risiken für die Finanzierung des Schienennetzes.
Die DB InfraGO hat Klage gegen den Bescheid der Bundesnetzagentur zur Festlegung der Trassenpreise für das Jahr 2027 eingereicht. Das geht aus einer Mitteilung des Unternehmens hervor. Zusätzlich habe die Infrastrukturgesellschaft im Eilverfahren eine gerichtliche Prüfung durch das Verwaltungsgericht Köln beantragt.
Hintergrund sei die von der Bundesnetzagentur festgelegte Obergrenze der Gesamtkosten in Höhe von 7,317 Milliarden Euro, die um rund 231 Millionen Euro unter dem von der DB InfraGO angesetzten Betrag liege. Nach Angaben des Unternehmens könnte dadurch im Jahr 2027 eine Finanzierungslücke entstehen, sofern die Differenz weder über Trassenentgelte noch durch Bundesmittel ausgeglichen werde.
Die Obergrenze lege fest, in welchem Umfang die Kosten für Betrieb und Instandhaltung des Schienennetzes über Trassenpreise refinanziert werden dürften. Nach Auffassung der DB InfraGO beruhe die Entscheidung der Bundesnetzagentur auf der Annahme höherer Bundeszuschüsse für die Instandhaltung, obwohl deren tatsächliche Höhe noch nicht feststehe. Das Unternehmen verweist dabei auf den Kabinettsbeschluss vom 6. Juli, nach dem geringere Bundesmittel als im laufenden Jahr zu erwarten seien. Ohne eine Klage würde der Bescheid rechtskräftig, sodass spätere Änderungen bei der Bundesförderung nach Darstellung der DB InfraGO nicht mehr über die Trassenentgelte berücksichtigt werden könnten.
Eine Anpassung der Entgelte wäre nach Angaben des Unternehmens sowohl bei niedrigeren als auch bei höheren Bundeszuschüssen ausgeschlossen. Die DB InfraGO erklärte, sie bedauere die Verzögerung bei der Festlegung der Trassenpreise 2027, sehe jedoch keine wirtschaftlich tragfähige Alternative zu dem gerichtlichen Vorgehen.
EVN
