Bundesnetzagentur erklärt anlagenbezogenes Zusatzentgelt für Abstellgleise der DB Netz AG für ungültig

Das Anlagenpreissystem der DB Netz AG sieht für die Nutzung von Abstellgleisen regelmäßig ein Entgelt vor, dessen Höhe sich nach der vorhandenen Ausstattung der jeweiligen Eisenbahninfrastruktur richtet. In einigen Fällen erhebt die DB Netz AG nach Angaben der Bundesnetzagentur allerdings zudem ein zusätzliches, anlagenspezifisches Entgelt. Dies gelte für bestimmte Gleise in Abstellanlagen.


Die Bundesnetzagentur hat am 6. Juni 2018 ein zusätzliches Entgelt der DB Netz AG für die Nutzung der Abstellgleise in Saarbrücken Hauptbahnhof für ungültig erklärt. „Das Entgelt der DB Netz AG verzerrt den Wettbewerb. Deswegen erklären wir es für ungültig“, erläutert Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. Grund dafür sei, dass das reguläre Entgelt für vergleichbare Abstellanlagen bei nur 1,70 Euro pro Stunde liege. Im vorliegenden Fall verlangt die DB Netz AG laut Bundesnetzagentur allerdings für die Nutzung zusätzlich 20,60 Euro pro Stunde und damit ein Vielfaches des regulären Entgelts.

Die Bundesnetzagentur verfolgt mit dieser Entscheidung das Ziel, die Diskriminierung hiervon betroffener Eisenbahnverkehrsunternehmen zu beenden und für die Zukunft zu verhindern, so die Behörde. Zugleich würden bestehende Wettbewerbsverzerrungen abgestellt. Für die entsprechenden Abstellgleise gilt ab sofort nur noch das reguläre Entgelt. Hiervon profitieren insbesondere solche Eisenbahnverkehrsunternehmen, die auf eine langfristige Nutzung der Abstellanlage angewiesen sind und im Vorfeld der Nutzung keine Kenntnis von der Erhebung des Zusatzentgelts hatten.

Der Beschluss der Bundesnetzagentur betrifft ein wichtiges Einzelentgelt im Anlagenpreissystem der DB Netz AG. Allerdings sei damit keine abschließende Entscheidung über die Entgeltgrundsätze der DB Netz AG verbunden.

Die Entscheidung ist noch nicht bestandskräftig.


red

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