Die Bundesnetzagentur hat am Mittwoch (4. Oktober 2017) die Entgelte der DB Station&Service AG für die Nutzung der Personenbahnhöfe im Jahr 2018 genehmigt. “Mit ihrer Entscheidung hat die Bundesnetzagentur die Weichen für die Einführung eines neuen Preissystems der DB Station&Service AG gestellt, das den Anstieg der Stationspreise begrenzt”, erklärt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur.
Die Änderung des Preissystems war zur Umsetzung des Eisenbahnregulierungsgesetzes erforderlich. Zukünftig werden Stationsentgelte für den Schienenpersonennahverkehr auf dem Stand 2017 eingefroren und an die Entwicklung der Regionalisierungsmittel gekoppelt. Diese Mittel stehen den Bundesländern für den Schienenpersonennahverkehr zur Verfügung. Preisliche Abweichungen hiervon sind ausschließlich unter der Voraussetzung einer Vereinbarung zwischen dem Stationsbetreiber und einer Gebietskörperschaft, wie zum Beispiel einem Bundesland, gesetzlich möglich. Die Stationsentgelte für den Schienenpersonenfernverkehr orientieren sich an der Entgeltentwicklung im Schienenpersonennahverkehr. Zugleich wird die bewährte regionale Unterscheidung der Stationspreise nach Aufgabenträger im neuen Preissystem beibehalten.
Entscheidung der Beschlusskammer
Die 2016 neu bei der Bundesnetzagentur eingerichtete Beschlusskammer hat den Entgeltgenehmigungsanträgen der DB Station&Service AG zum Schienenpersonennahverkehr und zum Schienenpersonenfernverkehr weitgehend stattgegeben. Zum Teil hat die DB Station&Service AG Kosten, wie zum Beispiel bestimmte Instandhaltungskosten, in ihrem Genehmigungsantrag nicht hinreichend nachgewiesen. Die Beschlusskammer hat die Entgelte daher insoweit in reduzierter Höhe genehmigt und damit einem Anliegen des Marktes Rechnung getragen. Extreme Preissprünge für einzelne Stationshalte des Schienenpersonenfernverkehrs, die sich zwischenzeitlich abzeichneten, konnten zudem durch eine Anpassung der Preisbildung verhindert werden. Eine abschließende Entscheidung der Beschlusskammer über die Entgeltgrundsätze der DB Station&Service AG ist damit nicht verbunden.
Regelungen gelten ab dem Jahr 2018
Die Entgelte sind für Bestellungen zum Jahr 2018 zu Grunde zu legen. Bis dahin werden die Entgelte noch nach dem bisherigen Stationspreissystem abgerechnet.
Die Entscheidung der Beschlusskammer ist noch nicht bestandskräftig.
BNetzA