Ein notariell dokumentierter Mitgliederabgleich sollte Klarheit schaffen – doch die GDL widerspricht der Arbeitgeberseite deutlich. Im Streit um die Tarifeinheit bei der Saarbahn geht es längst auch um die rechtliche Bewertung des maßgeblichen Zeitpunkts.
Der Streit um die Anwendung des Tarifeinheitsgesetzes bei der Saarbahn geht weiter. Nach Angaben des Kommunalen Arbeitgeberverbandes Saar (KAV Saar) und der Saarbahn habe ein notariell dokumentierter Abgleich zum Stichtag 30. September die Mehrheitsstellung von Verdi bestätigt. Von insgesamt 477 Beschäftigten hätten 292 mit der von ver.di übermittelten Mitgliederliste übereingestimmt. Die Arbeitgeberseite sieht damit die Voraussetzungen für die Anwendung des Tarifeinheitsgesetzes und den TV-N Saar als maßgeblichen Tarifvertrag erfüllt.
Die Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) widerspricht dieser Bewertung. In einer Stellungnahme des Bundesvorsitzenden Mario Reiß heißt es, ein notarieller Listenabgleich sei kein arbeitsgerichtliches Urteil und könne die gesetzlichen Voraussetzungen nicht ersetzen. Entscheidend sei vielmehr der gesetzlich maßgebliche Kollisionszeitpunkt, der nach Auffassung der GDL beim schriftlichen Abschluss des zuletzt abgeschlossenen kollidierenden Tarifvertrags liege. Die Gewerkschaft hält deshalb an ihrer Kritik an der Anwendung des Tarifeinheitsgesetzes bei der Saarbahn fest.
Die Arbeitgeberseite verweist zudem auf bereits umgesetzte und vereinbarte Entgeltverbesserungen nach dem TV-N Saar. Sie kritisiert die fortgesetzten Streiks und fordert die GDL auf, den Arbeitskampf zu beenden. Zugleich habe sie die Gewerkschaft erneut zu Gesprächen nach Saarbrücken eingeladen. Die GDL kündigte ihrerseits an, ihren Organisationsgrad bei der Saarbahn künftig auszubauen und ihre tarifpolitische Rolle im Unternehmen zu verteidigen.

EVN
