Bundesjustizministerin Stefanie Hubig stellt die Strafbarkeit von Schwarzfahren infrage. Angesichts hoher Kosten, überlasteter Justiz und sozialer Folgen plädiert sie für Reformen – Unterstützung kommt vom Deutschen Anwaltverein.
Angesichts überlasteter Gerichte und Gefängnisse plädiert Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) für ein Ende der strafrechtlichen Verfolgung von Fahrgästen ohne gültiges Ticket. “Aus meiner Sicht sprechen gute Gründe für eine Entkriminalisierung”, sagte sie der Neuen Osnabrücker Zeitung (NOZ). Die bisherige Praxis der Ersatzfreiheitsstrafen stelle die Sinnhaftigkeit der aktuellen Gesetzgebung infrage. “Gehören Menschen, die sich keinen Fahrschein leisten können und schließlich mit einer Ersatzfreiheitsstrafe im Gefängnis landen, wirklich dorthin?”, so die Ministerin weiter.
Hubig verwies auch auf die Belastungen für Behörden durch die Strafverfolgung. “Die Verfahren binden viele Ressourcen in der Justiz, die an anderer Stelle sinnvoller eingesetzt werden könnten”, sagte sie der Zeitung. Die schwarz-rote Koalition habe vereinbart, das Strafrecht zu modernisieren. Dabei müsse dann auch die Strafwürdigkeit des Schwarzfahrens einer kritischen Prüfung unterzogen werden.
Fahren ohne Fahrschein gilt als Erschleichen von Leistungen und ist damit nach Strafgesetzbuch § 265a eine Straftat. Laut Polizeilicher Kriminalstatistik gab es zuletzt 2024 mehr als 144.000 Fälle, in denen die Polizei tätig wurde.
Anwaltverein fordert Ende der Strafbarkeit
Auch der Deutsche Anwaltverein (DAV) spricht sich für eine Entkriminalisierung des Schwarzfahrens im öffentlichen Nahverkehr aus. Den Zustand, dass das Fahren ohne Fahrschein als Straftat gelte, hält der Verein für sozialpolitisch verfehlt. “Der soziale Nutzen der Strafbarkeit ist zweifelhaft, der Schaden für die Allgemeinheit dagegen immens”, sagte Swen Walentowski, Leiter politische Kommunikation und Medien des DAV, der NOZ. Dem Verein zufolge belaufen sich die Kosten für Verfahren und Haftstrafen auf rund 200 Millionen Euro jährlich, finanziert vom Steuerzahler. Eine Entkriminalisierung sei daher “überfällig”.
Aus Sicht des DAV trifft die Strafverfolgung besonders finanziell schwächere Menschen. Schwarzfahren sei ein “Armutsdelikt”, so Walentowski. “Verfolgt werden vor allem Menschen, die sich den Fahrschein nicht leisten können.” Statt deren Mobilität gezielt zu fördern, würden erhebliche öffentliche Mittel in ihre Bestrafung gesteckt – für Walentowski ein “sozialpolitischer Irrsinn”.
Kritisch sieht der Anwaltverein auch, dass die Forderungen der Verkehrsunternehmen strafrechtlich abgesichert werden. Das sei “kaum zu rechtfertigen”, mahnte Walentowski. “Wenn Sie Ihre Stromrechnung nicht bezahlen, käme auch niemand auf die Idee, die Staatsanwaltschaft einzuschalten.”
Auch eine bloße Herabstufung zur Ordnungswidrigkeit greife zu kurz, warnt der DAV. Zwar entfiele damit die Ersatzfreiheitsstrafe, Betroffene könnten jedoch weiterhin durch Erzwingungshaft im Gefängnis landen.
EVN / dts Nachrichtenagentur
