Bundesregierung erläutert Vorgaben für Schienenersatzverkehr

Für den Schienenersatzverkehr gelten nach Angaben der Bundesregierung gesetzliche und vertragliche Vorgaben. Dazu zählen unter anderem Regelungen des Personenbeförderungs- und Arbeitszeitrechts sowie Vereinbarungen zwischen Aufgabenträgern und Bahnunternehmen.

Die Durchführung von Schienenersatzverkehr (SEV) unterliegt nach Angaben der Bundesregierung verschiedenen gesetzlichen und vertraglichen Regelungen. Dazu zählen unter anderem das Personenbeförderungsgesetz, das Arbeitszeitgesetz sowie Tariftreuegesetze. Zudem gelten bilaterale Verträge zwischen Aufgabenträgern und den Eisenbahnverkehrsunternehmen. Bei Projekten wie der Korridorsanierung würden Rahmenverträge mit Leistungsbeschreibungen die vertraglichen Anforderungen an den SEV festlegen.

Hintergrund ist eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke im Bundestag. Die Abgeordneten hatten sich nach der Umsetzung und Kontrolle arbeitszeitrechtlicher und sicherheitsrelevanter Vorgaben erkundigt. Dabei ging es insbesondere um den Schienenersatzverkehr während der Generalsanierung der Bahnstrecke Hamburg–Berlin.

EVN