CDU-Mittelstand will Streikrecht für Flug- und Bahnverkehr deutlich einschränken


BERLIN | Das Präsidium der CDU-Mittelstandsgesellschaft MIT hat sich angesichts der Bestreikung deutscher Flughäfen in einem Beschluss dafür ausgesprochen, Arbeitsniederlegungen im Bereich der kritischen Infrastruktur erheblich zu erschweren.

In dem Beschlusspapier, über das die Bild berichtet, schreibt die Wirtschaftsvereinigung, dass das Streikrecht nicht missbraucht werden dürfe, um im „frühem Stadium von Tarifverhandlungen unverhältnismäßigen Druck auszuüben und durch die Einbeziehung kritischer Infrastrukturen schweren Schaden anzurichten“.

Die MIT begründet damit, dass Streiks bei Einrichtungen des Flug-, Bahn- und Schiffsverkehrs sowie der Rettungsdienste und Energie- und Wasserversorgung nur noch nach einem „verbindlich abgeschlossenen Schlichtungsverfahren“ durchgeführt werden sollen. Sämtliche solcher Streiks müssten zudem „mindestens vier Tage vorher angekündigt“ werden. An Flughäfen und Bahnhöfen müsse zudem eine „Grundversorgung“ aufrecht erhalten werden.

Zwingend erforderlich soll nach den Plänen der Unions-Organisation auch eine zuvor abgehaltene Urabstimmung mit einem Quorum von mindestens 50 Prozent sein. Die MIT-Bundevorsitzende Gitta Connemann sagte dazu: „Eine Gewerkschaft darf nicht ein ganzes Land für ihre Interessen in Geiselhaft nehmen. Hier geht es um eine kritische Infrastruktur, nämlich den Fracht- und Flugverkehr in Deutschland und in den Rest der Welt.“ Diese Lebensader dürfe nicht lahmgelegt werden, so Connemann. „Streikrecht ja – aber nicht um jeden Preis.“


dts Nachrichtenagentur / EVN