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Wie das Eisenbahn-Bundesamt bei Sicherheitsmängeln vorgehen kann

Funktionieren Notrufe und Alarmierungsketten in Eisenbahntunneln nicht zuverlässig, können Betreibern erhebliche aufsichtsrechtliche Konsequenzen drohen. Je nach Gefahrenlage und Verhältnismäßigkeit können behördliche Maßnahmen auch eine Beschränkung oder Untersagung des Betriebs umfassen.