Unfall


  • Unerwünschtes oder unbeabsichtigtes Ereignis oder eine Verkettung derartiger Ereignisse, die schädliche Folgen haben

Ein Unfall ist ein unerwünschtes oder unbeabsichtigtes plötzliches Ereignis oder eine besondere Verkettung derartiger Ereignisse mit Personen-, Sach- oder Umweltschäden. Ein Unfall mit mindestens einem Eisenbahnfahrzeug wird als Bahnbetriebsunfall bezeichnet.

Unfälle im Eisenbahnbereich werden von Unfallgutachtern oft in folgende Kategorien eingeteilt:

  • Kollision
  • Entgleisung
  • Personenunfall
  • Bahnübergangsunfall
  • Fahrzeugbrand
  • Sonstige Unfälle

Zugkollisionen oder Zugentgleisungen mit mindestens einem Todesopfer oder mindestens fünf schwer Verletzten oder mit beträchtlichem Schaden (mind. 2 Millionen Euro) werden als schwerer Unfall bezeichnet.

Der Begriff signifikanter Unfall wird verwendet, wenn an einem Unfall mindestens ein bewegtes Schienenfahrzeug beteiligt war, bei dem mindestens eine Person getötet oder schwer verletzt wurde oder erheblicher Sachschaden (mind. 150.000 Euro) entstand.


Letzte Aktualisierung: 09.07.2019