Nebenfahrzeug


  • Fahrzeuge, die keine Regelfahrzeuge sind

Allgemeines  [1]

Nebenfahrzeuge sind Schienenfahrzeuge, die keine Regelfahrzeuge sind. Nebenfahrzeuge müssen den Bauvorschriften der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO) nur insoweit entsprechen, als es für den Sonderzweck, dem sie dienen sollen, erforderlich ist.

Nebenfahrzeuge sind z.B.:

  • Schwere Nebenfahrzeuge
  • Kleinwagen (Kl)
  • Schwerkleinwagen (Skl)
  • Zweiwegefahrzeuge

Quellennachweise:

  1. § 18 Abs. 1 EBO

Letzte Aktualisierung: 05.07.2016