Individualverkehr


  • Verkehr, bei dem der Verkehrsteilnehmer ein eigenes Verkehrsmittel nutzt

Der Individualverkehr bildet den Gegensatz zum öffentlichen Verkehr und privatwirtschaftlichen nichtöffentlichen Verkehr. Er bezeichnet das Nutzen eines eigenen Verkehrsmittels, z.B. Auto, Dienstwagen, Fahrrad oder Motorrad, durch einen Verkehrsteilnehmer.


Letzte Aktualisierung: 20.08.2016