[ abgekürzt: Hp ]
- Hauptsignale – verwendet als Form- und Lichtsignale – zeigen an, ob der anschließende Gleisabschnitt befahren werden darf;
- Haltbegriff gilt für Zug- und Rangierfahrten;
- Fahrbegriffe gelten nur für Zugfahrten;
- Hauptsignale stehen im Bremswegabstand zum vorhergehenden Vorsignal; bei kürzeren Abständen gelten besondere Vorgaben (verkürzter Bremswegabstand)
- Lichthauptsignale sind durch Mastschilder gekennzeichnet
Allgemeines [1][2]
Hauptsignale zeigen an, ob der anschließende Gleisabschnitt hinter dem Signal befahren werden darf. Ein vorausgehendes Vorsignal, das im regulären oder verkürzten Bremswegabstand aufgestellt ist, kündigt den am Hauptsignal zu erwartenden Signalbegriff an. Die Wahrnehmung der Stellung des Vorsignals entbindet den Triebfahrzeugführer nicht von der Beobachtung des Hauptsignals.
Form- oder Lichthauptsignale [1]
Hauptsignale sind entweder Form- oder Lichtsignale. Während Formhauptsignale das Signalbild mit ein oder zwei Flügeln als Tageszeichen und ebenso vielen Lichtern als Nachtzeichen darstellen, zeigen Lichthauptsignale das Signalbild mit ein oder zwei Lichtern als Tages- und Nachtzeichen.
Die Nachtzeichen der Formhauptsignale müssen in der Regel so lange leuchten, wie Züge der betreffenden Fahrtrichtung verkehren. In Bahnhöfen, auf denen nicht ständig rangiert wird, kann zugelassen werden, dass bei Ausfahr- (Asig) und Zwischensignalen (Zsig) auf die Anwendung der Nachtzeichen verzichtet wird, solange die zugehörigen Gleise nicht befahren werden. Signale, die eine Gruppe bilden, müssen jedoch gleichzeitig leuchten. Die Nachtzeichen mehrflügliger Formsignale dürfen nur gleichzeitig gelöscht werden.
Signalbegriffe am H/V-Lichthauptsignal
Der Signalbegriff Hp 0 (Halt) gilt für Zug- und Rangierfahrten! Fahrbegriffe wie zum Beispiel Hp 1 (Fahrt) und Hp 2 (Langsamfahrt) gelten ausschließlich für Zugfahrten – nicht für Rangierfahrten!
- Hp 0 – Halt
- Hp 1 – Fahrt
- Hp 2 – Langsamfahrt
- Zs 1 – Ersatzsignal
- Zs 7 – Vorsichtsignal
- Zs 8 – Gegengleisfahr-Ersatzsignal
- Sh 1 / Ra 12 (DV 301) – Rangierfahrt erlaubt
- Kennlicht – Signal betrieblich abgeschaltet
Signalbegriffe am H/V-Formhauptsignal
- Hp 0 – Halt
- Hp 1 – Fahrt
- Hp 2 – Langsamfahrt
Signalbegriffe am Ks-Hauptsignal
- Hp 0 – Halt
- Ks 1 – Fahrt
- Zs 1 – Ersatzsignal
Besonderheiten für Zugfahrten
Fahrbegriffe, die an Hauptsignalen gezeigt werden, gelten im Bahnhof als Zustimmung des Fahrdienstleiters zur Abfahrt des Zuges. Auch ein Kennlicht kann als Zustimmung gelten, wenn dieses örtlich zugelassen ist. Bei Unregelmäßigkeiten kann einer Abfahrt auch per Zusatzsignal (Zs 1, Zs 7 oder Zs 8) zugestimmt werden.
Besonderheiten für Rangierfahrten [1]
Für Rangierfahrten gilt, dass eine Vorbeifahrt am Hauptsignal nur mit Zustimmung des Weichenwärters (zum Beispiel durch Signalbegriff Sh 1 bzw. Ra 12 (DV 301)) erlaubt ist. Steht ein Hauptsignal noch auf Fahrt, so hat die Rangierfahrt anzuhalten und den Signalbegriff Hp 0 (Halt) abzuwarten. Bei erloschenem oder zweifelhaftem Signalbild gilt der Haltbegriff!
Lichthauptsignal betrieblich abgeschalten
Zeigt ein Lichthauptsignal ein weißes Licht (Kennlicht), so ist das Hauptsignal zeitweilig betrieblich abgeschalten.
Mastschilder an Lichthauptsignalen – Beachtung bei Halt zeigenden und gestörten Signalen [3]
Lichthauptsignale, an deren Standort bei erloschenem Signalbild zu halten ist, sind durch ein Mastschild kenntlich gemacht. Mastschilder geben das Verhalten bei Halt zeigenden oder gestörten Lichthauptsignalen vor.
Formhauptsignale haben kein Mastschild.
Hauptsignal-Ankündigung im Geltungsbereich ehem. DR-Netz mit Signal So 19 (DV 301) [4]
Im Geltungsbereich des Streckennetzes der ehemaligen Deutschen Reichsbahn (DR) können Hauptsignale ab 250 Meter im Voraus durch Hauptsignalbaken, dem so genannten Signal So 19 (DV 301), abgekündigt werden.
Hauptsignalbaken sind – vorrangig auf Strecken mit automatischem Streckenblock – zur Ankündigung von Einfahr- und Blocksignalen aufgestellt.
Hauptsignal mit Vorsignal an einem Standort
Im H/V-Signalsystem kann ein Hauptsignal (Lichtsignal) mit einem Vorsignal (Lichtsignal) an einem Signalträger vereinigt sein.
Hauptsignal mit Vorsignalfunktion
In den Signalsystemen Ks, Hl, Sk und Sv können auch sogenannte Mehrabschnittssignale (Hauptsignale mit Vorsignalfunktion) zum Einsatz kommen.
Verwendung von Hauptsignalen [5]
Hauptsignale werden entsprechend ihrem Standort mit den folgenden Funktionen verwendet:
- Einfahrsignal
- Ausfahrsignal
- Zwischensignal
- Blocksignal
- Deckungssignal
– Hauptsignale mit Doppel- und Mehrfachfunktion –
Vereinzelt können Hauptsignale bei besonderen örtlichen Verhältnissen auch Doppel- oder Mehrfachfunktionen haben. So kann bspw. ein Hauptsignal, dass als Einfahrsignal die Einfahrt in einen Bahnhof ermöglicht, für eine zweite Fahrwegmöglichkeit ein Blocksignal sein. Ebenso kann ein Hauptsignal, dass als Ausfahrsignal gilt, für einen weiteren Fahrweg als Zwischensignal fungieren. Ist dies der Fall, so werden diese Besonderheiten im Strecken- sowie Betriebsstellenbuch vermerkt.
Signalsysteme mit Verwendung von Hauptsignalen
Hauptsignale werden in den folgenden Signalsystemen verwendet:
- H/V-Signalsystem
- Ks-Signalsystem
- Hl-Signalsystem
- Sk-Signalsystem
Quellennachweise:
- Ril 301.0101 Abschn. 1 Abs. 1, 2 und 4 – gültig ab 09.12.2012
- Ril 301.0201 Abschn. 1 Abs. 3 – gültig ab 12.12.2010
- Ril 301.0002 Abschn. 8 Abs. 1 – gültig ab 14.12.2008
- Ril 301.1401 Abschn. 12 Abs. 1, 4 und 5 – gültig ab 05.06.2011
- Ril 301.0101 Abschn. 1 Abs. 3 – gültig ab 14.12.2008
Letzte Aktualisierung: 10.08.2018