- Einlassen eines Zuges in einen falschen Fahrweg
Allgemeines [1]
Eine Fehlleitung ist das Einlassen eines Fahrweges durch den Fahrdienstleiter, der nicht dem Fahrplan oder dem Auftrag der Zugfahrt entspricht.
Quellennachweise:
- Ril 408.0101A01 „Fehlleitung, fehlleiten“ – gültig ab 13.12.2015
Letzte Aktualisierung: 16.05.2016