- Kosten, bspw. eines Unfalls, können auf mindestens 2 Millionen Euro veranschlagt werden
Der Begriff beträchtlicher Schaden bedeutet, dass die Kosten an der Untersuchungsstelle, bspw. eines Unfalls oder schweren Unfalls, unmittelbar auf insgesamt mindestens 2 Millionen Euro veranschlagt werden können.
Letzte Aktualisierung: 01.06.2019