[ abgekürzt: AEG ]
- Gesetz, das Eisenbahnen verpflichtet, ihren Betrieb sicher zu führen sowie Infrastruktur, Fahrzeuge und Zubehör in betriebssicherem Zustand zu halten
Das Allgemeine Eisenbahngesetz verpflichtet die Eisenbahnen, ihren Betrieb sicher zu führen sowie Infrastruktur, Fahrzeuge und Zubehör in betriebssicherem Zustand zu halten. Es enthält darüber hinaus die Ermächtigungen zur Eisenbahnaufsicht, die Vorgaben für die Planfeststellung oder die Regelungen zum Erfordernis und zum Erhalt von Betriebsgenehmigungen oder Sicherheitsbescheinigungen.
Das AEG enthält außerdem eine Ermächtigungsgrundlage für den Erlass einer Vielzahl nachrangiger Rechtsverordnungen. So wurde z.B. die Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO), die für alle regelspurigen Eisenbahnen die Mindestanforderungen zur Gewährleistung der Sicherheit im Eisenbahnbetrieb enthält, aufgrund der Ermächtigungsgrundlage im § 26 Absatz 1 Ziffer 1 AEG erlassen.
? AEG
Letzte Aktualisierung: 08.03.2019